Rechtsprechung
VG Ansbach, 07.06.2021 - AN 14 K 18.01503 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BStatG § 11a
Erfolglose Klage eines Unternehmens auf Befreiung von der Pflicht, preisstatistische Daten nur elektronisch zu übermitteln - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Gelsenkirchen, 11.09.2015 - 17 K 2126/14
Pflicht eines Rechtsanwalts und Notars zur Übermittlung statistischer Daten auf …
Auszug aus VG Ansbach, 07.06.2021 - AN 14 K 18.01503
Eine technische Unzumutbarkeit liegt insbesondere dann vor, wenn der Auskunftspflichtige nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügt und es für ihn nur mit nicht unerheblichem finanziellen Aufwand möglich wäre, die für eine elektronische Datenübermittlung erforderlichen technischen Möglichkeiten zu schaffen (VG Gelsenkirchen, U.v. 11.9.2015 - 17 K 2126/14 - juris Rn. 22- 24, unter Verweis auf BR-Drs. 557/12, S. 87, letzter Absatz zu Nr. 5).Eine persönliche Unzumutbarkeit liegt nicht vor, denn der Geschäftsführer der Klägerin kann sich der Hilfe Dritter bedienen (vgl. VG Gelsenkirchen, U.v. 11.9.2015 - 17 K 2126/14 -, juris Rn. 20;… VG Arnsberg, U.v. 27.8.2015 - 12 K 1126/14 -, juris Rn. 24).
- VG Arnsberg, 27.08.2015 - 12 K 1126/14
Pflicht eines Unternehmens der Schienfahrzeugtechnik zur elektronischen …
Auszug aus VG Ansbach, 07.06.2021 - AN 14 K 18.01503
Die unbillige Härte kann sich sowohl aus technischen als auch aus personenbezogenen Umständen bzw. Verhältnissen ergeben (VG Arnsberg, U.v. 27.8.2015 - 12 K 1126/14 - juris Rn. 15).Eine persönliche Unzumutbarkeit liegt nicht vor, denn der Geschäftsführer der Klägerin kann sich der Hilfe Dritter bedienen (…vgl. VG Gelsenkirchen, U.v. 11.9.2015 - 17 K 2126/14 -, juris Rn. 20; VG Arnsberg, U.v. 27.8.2015 - 12 K 1126/14 -, juris Rn. 24).
- BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 2186/06
Hufversorgung
Auszug aus VG Ansbach, 07.06.2021 - AN 14 K 18.01503
Eingriffe in die Berufsfreiheit sind nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG erlaubt, wenn die eingreifende Norm kompetenzgemäß erlassen wurde und sie darüber hinaus auch durch hinreichende, der Art der betroffenen Betätigung und Intensität des jeweiligen Eingriffs Rechnung tragende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen (vgl. BVerfG, B.v. 3.7.2007 - 1 BvR 2186/06 - BeckRS 2007, 33074;… B.v. 5.5.1987, a.a.O.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2016 - 4 B 1001/16
Verfassungsmäßigkeit der elektronischen Datenerhebung zur …
Auszug aus VG Ansbach, 07.06.2021 - AN 14 K 18.01503
(vgl. OVG NRW, B.v. 22.12.2016 - 4 B 1001/16 -, juris Rn. 19).